Rechtsprechung
LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
- OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 16 U 275/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Bei der Würdigung von Zeugenaussagen ist zunächst von der Unwahrheit einer Aussage auszugehen (sog. "Nullhypothese": BGH NJW 1999, 2746; BVerfG NJW 2003, 2444).Als Realitätskriterien gelten beispielsweise der Detailreichtum einer Aussage, die Schilderung von Komplikationen, deliktstypische Einzelheiten, individuelle Prägung, Schilderung von gefühlsmäßigen Reaktionen; psychische Folgewirkungen, Verflechtung der Angaben mit anderen Geschehnissen und das Nichtsteuerungskriterium (inhaltlich und chronologisch nicht geordnete, sprunghafte Wiedergabe; vgl. zu allem die ausführlichen Darstellungen bei BGH NJW 1999, 2746; Wendler/Hoffmann, Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren, 2009;… Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 3. Aufl. 2007).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Dafür genügt ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 2000, 953). - BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Bei der Würdigung von Zeugenaussagen ist zunächst von der Unwahrheit einer Aussage auszugehen (sog. "Nullhypothese": BGH NJW 1999, 2746; BVerfG NJW 2003, 2444).
- OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Deshalb ist es erforderlich, Anhaltspunkte zu finden, die dafür sprechen, dass die Auskunftsperson die Wahrheit sagt (BGH NStZ-RR 2003, 245; OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 664 ff.). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Die in der unverschlüsselt versandten Gesundheitsakte enthaltenen Daten der Klägerin betrafen - soweit ihr Gesundheitszustand in Bezug auf Arztbesuche, ärztliche Diagnosen und Therapien betroffen war - den Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung (vgl. BGH NJW 2009, 754) und damit die Intimsphäre der Klägerin. - BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93
Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Er braucht aber keineswegs konkrete Einzelheiten vorzutragen, sondern kann sich auf einfaches Bestreiten beschränken (BGH NJW 1995, 3311, 3312). - BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95
Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer …
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Eine Behauptung ist bewiesen, wenn das Gericht von ihrer Wahrheit überzeugt ist, ohne dabei unerfüllbare Anforderungen zu stellen (BGH WM 1998, 1689). - BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Dafür genügt ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 2000, 953). - BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03
Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)
Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
Deshalb ist es erforderlich, Anhaltspunkte zu finden, die dafür sprechen, dass die Auskunftsperson die Wahrheit sagt (BGH NStZ-RR 2003, 245; OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 664 ff.).
- OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 16 U 275/20
Schmerzensgeld wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften Versand einer …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. August 2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (3 O 101/19) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Beklagte beantragt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 3. August 2020 (Az. 3 O 101/19) aufzuheben und die Klage abzuweisen sowie die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.