Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,80468
LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19 (https://dejure.org/2020,80468)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 03.08.2020 - 3 O 101/19 (https://dejure.org/2020,80468)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 03. August 2020 - 3 O 101/19 (https://dejure.org/2020,80468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,80468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Bei der Würdigung von Zeugenaussagen ist zunächst von der Unwahrheit einer Aussage auszugehen (sog. "Nullhypothese": BGH NJW 1999, 2746; BVerfG NJW 2003, 2444).

    Als Realitätskriterien gelten beispielsweise der Detailreichtum einer Aussage, die Schilderung von Komplikationen, deliktstypische Einzelheiten, individuelle Prägung, Schilderung von gefühlsmäßigen Reaktionen; psychische Folgewirkungen, Verflechtung der Angaben mit anderen Geschehnissen und das Nichtsteuerungskriterium (inhaltlich und chronologisch nicht geordnete, sprunghafte Wiedergabe; vgl. zu allem die ausführlichen Darstellungen bei BGH NJW 1999, 2746; Wendler/Hoffmann, Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren, 2009; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 3. Aufl. 2007).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Dafür genügt ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 2000, 953).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Bei der Würdigung von Zeugenaussagen ist zunächst von der Unwahrheit einer Aussage auszugehen (sog. "Nullhypothese": BGH NJW 1999, 2746; BVerfG NJW 2003, 2444).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Deshalb ist es erforderlich, Anhaltspunkte zu finden, die dafür sprechen, dass die Auskunftsperson die Wahrheit sagt (BGH NStZ-RR 2003, 245; OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 664 ff.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Die in der unverschlüsselt versandten Gesundheitsakte enthaltenen Daten der Klägerin betrafen - soweit ihr Gesundheitszustand in Bezug auf Arztbesuche, ärztliche Diagnosen und Therapien betroffen war - den Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung (vgl. BGH NJW 2009, 754) und damit die Intimsphäre der Klägerin.
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Er braucht aber keineswegs konkrete Einzelheiten vorzutragen, sondern kann sich auf einfaches Bestreiten beschränken (BGH NJW 1995, 3311, 3312).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Eine Behauptung ist bewiesen, wenn das Gericht von ihrer Wahrheit überzeugt ist, ohne dabei unerfüllbare Anforderungen zu stellen (BGH WM 1998, 1689).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Dafür genügt ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus LG Wuppertal, 03.08.2020 - 3 O 101/19
    Deshalb ist es erforderlich, Anhaltspunkte zu finden, die dafür sprechen, dass die Auskunftsperson die Wahrheit sagt (BGH NStZ-RR 2003, 245; OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 664 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 16 U 275/20

    Schmerzensgeld wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften Versand einer

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. August 2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (3 O 101/19) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 3. August 2020 (Az. 3 O 101/19) aufzuheben und die Klage abzuweisen sowie die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht